Dieses Glossar bietet einen umfassenden Überblick über zentrale Begriffe des Arbeitsrechts.
A
Abfindung
Eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Sozialplans.
Abmahnung
Eine formelle Rüge des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Sie dient als Warnung und ist oft Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Arbeitsvertrag
Ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses regelt (z.B. Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub).
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeiten, einschließlich Pausen, Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten.
Aufhebungsvertrag
Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
B
Befristeter Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag, der für eine bestimmte Zeit abgeschlossen wird und automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Betriebsrat
Eine gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Mitarbeitern.
Betriebsbedingte Kündigung
Kündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen, z.B. bei Stellenabbau.
Bundesarbeitsgericht (BAG)
Das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrecht mit Sitz in Erfurt.
D
Direktionsrecht
Das Recht des Arbeitgebers, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Diskriminierung
Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern aus Gründen wie Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder Behinderung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung.
E
Entgeltfortzahlung
Der Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts bei Krankheit des Arbeitnehmers für bis zu sechs Wochen.
Entfristung
Die Umwandlung eines befristeten Arbeitsvertrags in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Das höchste Gericht der Europäischen Union, das auch arbeitsrechtliche Fragen im EU-Kontext entscheidet.
F
Fristlose Kündigung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus wichtigem Grund.
Freistellung
Der Arbeitnehmer wird von der Pflicht zur Arbeitsleistung entbunden, mit oder ohne Fortzahlung der Vergütung.
Fürsorgepflicht
Die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, das Wohl und die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen.
G
Gehalt
Die regelmäßige Vergütung, die Arbeitnehmer für ihre geleistete Arbeit erhalten.
Gleichbehandlung
Grundsatz, dass Arbeitnehmer bei gleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden müssen.
Gleitzeit
Ein Arbeitszeitmodell, das den Arbeitnehmern innerhalb bestimmter Kernzeiten Flexibilität bei Beginn und Ende der Arbeitszeit ermöglicht.
K
Kündigungsfrist
Die vertraglich oder gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer eine Kündigung wirksam wird.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Gesetzlicher Schutz von Arbeitnehmern vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.
Kurzarbeit
Vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Unternehmens.
L
Lohnfortzahlung
Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder in bestimmten Ausnahmefällen.
Leiharbeit (Zeitarbeit)
Ein Arbeitsverhältnis, bei dem Arbeitnehmer von einem Verleiher an ein drittes Unternehmen überlassen werden.
M
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Gesetzlicher Schutz von werdenden Müttern und Müttern nach der Entbindung.
Mobbing
Systematische Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz.
P
Probezeit
Ein Zeitraum zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, in dem das Arbeitsverhältnis mit verkürzter Kündigungsfrist beendet werden kann.
Pflichtverletzung
Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten, z.B. unentschuldigtes Fehlen.
S
Schwerbehinderte Arbeitnehmer
Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Sie genießen besonderen Kündigungsschutz und Förderrechte.
Sozialplan
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Abmilderung wirtschaftlicher Nachteile bei Betriebsänderungen.
Tarifvertrag
Ein Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zur Regelung von Arbeitsbedingungen.
U
Urlaubsanspruch
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Überstunden
Arbeitszeit, die über die vereinbarte reguläre Arbeitszeit hinausgeht.
V
Versetzung
Änderung des Arbeitsbereichs, des Arbeitsorts oder der Arbeitsaufgaben durch den Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts.
Verhaltensbedingte Kündigung
Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, z.B. wiederholte Unpünktlichkeit.
W
Weisungsrecht
Siehe Direktionsrecht: Das Recht des Arbeitgebers, die Arbeitsbedingungen näher zu bestimmen.
Wettbewerbsverbot
Vertragliche oder gesetzliche Regelung, dass ein Arbeitnehmer während oder nach dem Arbeitsverhältnis nicht bei einem Konkurrenzunternehmen tätig sein darf.
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